Vom 28. Juni bis 2. Juli findet in Luzern (Schweiz) die neunte Verhandlungsrunde zu ACTA statt. ACTA steht für Anti Counterfeiting Trade Agreement, was den Worten nach so viel heißt wie Handelsabkommen gegen Produktfälschungen. Inhaltlich geht es jedoch nicht nur um gefälschte Handtaschen oder Ersatzteile. Vielmehr dreht sich das geplante Abkommen rund um Einschränkungen der Konsumenten und Internetnutzer:
- Verschärfung von DRM (Digital Rights Management): Die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen soll härter bestraft werden. Konsumenten geraten bereits in die strafrechtliche Falle, wenn sie versehentlich einen Kopierschutz umgehen. Beispielsweise sei das Aufnehmen von Fernsehsendungen mit älteren Videorekordern erwähnt
- Three-Strikes-Regelung: Alle Internetanbieter sollen verpflichtet werden, bei Entdeckung oder Vermutung von Urheberrechtsverletzungen (z.B. Downloads von Computerspielen, Austausch von Musik etc.) Maßnahmen wie die Sperrung des Internetzugangs zu ergreifen. Das, um sich vor so genannten Folgeschäden zu schützen: Die Provider sollen für die Internetnutzung ihrer Kunden haften. Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ohne Zugang zum Internet unverhältnismässig stark eingeschränkt. In Österreich, das über ein stark ausgeprägtes e-Government verfügt, werden Bürger so von der öffentlichen Infrastruktur ausgeschlossen, die sie selbst finanziert haben.
- Überwachung und Zensur im Internet: Durch die Haftbarkeit der Internetanbieter wird die Installation von Überwachungsinfrastruktur und Inhaltefiltern gefördert. Die Provider werden genötigt, die Aufgaben einer Privatpolizei zu übernehmen. Im Endeffekt laufen solche Bestrebungen auf eine umfassende Überwachung des Internets hinaus. Die Privatsphäre aller Internetbenutzer würde unterminiert sowie Netzneutralität und Informationsfreiheit willkürlich eingeschränkt werden.
- Durchsuchung und Beschlagnahme: Zollbeamte müssen auf bloße Vermutung des Rechteinhabers hin Geräte mit Datenträgern wie Mobiltelefone, Notebooks und MP3-Player durchsuchen und beschlagnahmen. Der Besitzer muss nachweisen, dass darauf gespeicherte urheberrechtlich geschützte Daten rechtmässig erworben wurden. Die Beweislast wird zu Ungunsten des Bürgers umgekehrt, der noch dazu jede einzelne Quittung z.B. eines Online-Einkaufs bei Plattformen wie Amazon oder iTunes auf ewig zu archivieren hat.
- Abkassieren: Das Abkommen sieht vor, dass eine einfache, nichtkommerzielle Urheberrechtsverletzung (z.B. Filesharing) die Grundlage für Geldforderungen im sechsstelligen Bereich bietet. Damit nicht genug: ACTA verpflichtet seine Unterzeichner, im Strafmaß für Urheberrechtsverletzungen auch Gefängnisstrafen ausdrücklich vorzusehen. So werden Millionen von Menschen als potenzielle Verbrecher abgestempelt und mit Privatinsolvenz bedroht.
Die Verhandlungen zu ACTA fanden und finden ohne Miteinbeziehung der Öffentlichkeit oder gewählter Vertreter (Parlamentarier) statt. Durch massiven Druck seitens Bürgerrechtsorganisationen und der Piratenparteien, unter anderem über das EU-Parlament, konnte im April 2010 eine Veröffentlichung bisheriger Verhandlungsergebnisse erreicht werden. Die Veröffentlichung geriet zur Farce, als sich herausstellte, dass anfänglich veröffentlichte Dokumente gefälscht oder geschwärzt waren und die bisherigen Verlautbarungen der Europäischen Kommission sich als blanke Verdrehung der Tatsachen entpuppten.
Die Piratenpartei wird diese Informationen weiter in die Öffentlichkeit tragen - interessierte Bürger sind herzlich eingeladen Kontakt aufzunehmen:
- Wien: Infostand in Nähe der U6 Station Jägerstraße, ca. von 9 bis 21 Uhr
- Graz: Flyerverteilung in der Innenstadt
Aktuelle Artikel:
Internationale AdACTA Informationsseite
ORF Futurezone: Grundrechtsverletzungen durch ACTA
ORF Futurezone: USA sind federführend bei ACTA
Eine Verkettung unglücklicher Umstände führte am Freitag, dem 12 Juni, zum Ausfall des Anmeldungsservers, wodurch sämtliche Dienste nur noch lesend und selbst für Mitglieder ausschließlich die öffentlichen Inhalte verfügbar waren. Das Zusammenwirken gleich mehrerer schwer aufzuspürender Fehler verzögerte die Behebung beträchtlich, schlussendlich konnten aber alle Fehler gefunden und bereinigt werden.
Wir entschuldigen uns für entstandene Unannehmlichkeiten.
Mit Ausnahme der Grünen haben sich alle Fraktionen des österreichischen Parlaments auf die Unterstützung einer geplanten EU-Richtlinie zur Einführung von Netzsperren sowie das Löschen von Inhalten im Kampf gegen Kinderpornografie geeinigt. Damit unterstützen sie just jene geplante Richtline, deren vorauseilende Umsetzung in Deutschland (Websperrengesetz) aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken ausgesetzt wurde. Die Piratenpartei Österreichs begrüßt alle Bemühungen, Kinderpornografie und den damit verbundenen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen, lehnt die Einführung von Internetsperren aber ausdrücklich ab.
Die technische Umsetzung dieser Netzsperren ist praktisch unwirksam und sehr einfach innerhalb von wenigen Sekunden zu umgehen. Es handelt sich dabei also um ein Placebo, das weder die Ursachen von Kindesmissbrauch bekämpft noch eine Verbreitung von kinderpornografischen Material nachhaltig verhindert.
Erheblich problematischer ist darüber hinaus, dass die Einführung eines solchen Sperr- und Zensursystems demokratiepolitisch sehr bedenklich ist. Ist erst einmal die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Internetseiten zu sperren, ist der Weg zu missbräuchlicher Zensur nicht mehr weit, so wie es derzeit etwa in China, Russland oder der Türkei bereits gelebte Praxis ist.
Aus westlichen Ländern, die Internetsperren eingeführt haben, sind bereits Kollateralschäden an Wirtschaft und Zivilgesellschaft bekannt. Finnland etwa geht gegen Bürger vor, die in ihren Weblogs die Existenz der Zensur auch nur erwähnen. In Australien werden Webseiten von Reisebüros und Zahnarztpraxen zensiert, ebenso Wikipedia. Ob es sich um einen Fehler oder üble Absicht handelt, ist unbekannt, da die Zensuralgorithmen streng geheim sind. Selbstredend können sich die Betroffenen auch nicht dagegen wehren. Bei der Bedeutung des Internets für die Wirtschaft ist das existenzgefährdend. Australien steht daher bereits unter Beobachtung der Reporter ohne Grenzen. Wie in Australien wäre auch bei uns zu befürchten, dass früher oder später die Liste an gesperrten Seiten veröffentlicht und somit Kinderpornographie sogar noch verbreitet werden würde.
Werden, wie zu erwarten, bei aktiven Sperren unbeabsichtigt auch legale Internetseiten gesperrt, so könnte in diesem Fall der österreichische Staat haften, was etwa bei Online-Geschäften zu unkalkulierbaren Kosten für den Steuerzahler führen kann.
Wieder einmal müssen Kinder als Vorwand für die Rechtfertigung von Überwachung und für die Eliminierung von Bürgerrechten herhalten. Die EU-Parlamentarier Christian Engström (Piratepartiet) und Lena Ek (Centerpartiet) machten am 28. Mai erstmals auf eine Petition des EU Parlamentes aufmerksam welche das Ziel hat, die Vorratsdatenspeicherung auf die Inhalte von Suchmaschinenabfragen zu erweitern.[1]
Damit sollen allen Anfragen an Suchmaschinen wie Google, Bing! oder Yahoo der europäischen Internetnutzer vollständig überwacht und protokolliert werden. Dafür bedient sich die Petition des Deckmantels des Kinderschutzes, ähnlich wie das schon bei den Forderungen nach Internetsperren (STOP! Schilder) der Fall war: ein ergreifendes Bild eines Kindes ziert die Petition.
Die Maßnahme gibt vor zu helfen, Kindesmissbrauch im Internet zu verhindern, indem Suchabfragen für ein "Frühwarnsystem" systematisch auf entsprechende Abfragen überwacht würden. Ausserdem wird der Umstand, dass es sich um eine Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung handelt in der Petition selbst nicht erwähnt. Auf die Vorratsdatenspeicherung wird darin lediglich unter ihrer Referenz Nummer 2006/24/EC verwiesen. Mit Hilfe dieser Verheimlichung konnten so bereits hunderten von EU-Parlamentariern ihre Unterstützung für das totalitäre Überwachungsvorhaben entlockt werden.
Besorgte Bürger werden dazu aufgerufen, an ihre Europaparlamentarier zu schreiben, damit diese auf die Versuche zur Irreführung aufmerksam gemacht werden und so ihre Unterstützung zurückziehen können.[2] Ausserdem wurde die Facebook Gruppe "Hands off my Google search!" gegründet, mit der Facebook Benutzer ihre Entrüstung über diese versuchte Untergrabung der Privatsphäre im Internet zum Ausdruck bringen können.[3]
Christian Engström und Lena Ek verlangten mittlerweile am 3. Juni von der Kommission zur Vorratsdatenspeicherung eine Stellungnahme zu der Petition, da sie davon ausgehen, dass diese die europäische Menschenrechtskonvention verletzt. "Die EU hat nicht das Recht, in den Online Suchabfragen der Menschen herumzuschnüffeln. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Eckpfeiler einer freien Gesellschaft. Ich will wissen, ob sie [Anm.: die Kommission] wirklich glaubt, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist", so Lena Ek.[4]
Auch die Piratenpartei Österreichs fordert alle besorgten Bürger und Unterstützer auf, ihre Meinung kundzutun und gegen diese Petition zu protestieren - Treten SIe der Facebook Gruppe bei, Thematisieren Sie die Petition in ihrem Umfeld, schreiben Sie an Ihre Verteter im EU-Parlament. Eine Liste aller österreichischen Vertreter können Sie hier [5] einsehen.
Quellen:
Am 26. April winkte der EU-Rat die beabsichtigte Erstellung eines neuen Überwachungsinstrumentes einfach als Ratsempfehlung kommentarlos durch, wie die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch auf ihrer Homepage berichtet.
Oberflächlich betrachtet handelt es sich dabei um ein Instrument zur Erfassung gewaltbereiter Terroristen. Bei genauerer Betrachtung stellt sich dies aber als haltlos heraus. Mehr noch, das vorgeschlagene Instrument hat das Potential, Millionen von Menschen zu betreffen. Darunter könnten alle Bürger mit radikalen Ansichten wie Globalisierungskritiker oder politische oder religiöse Extremisten fallen, auch ohne einen Zusammenhang zur Gewaltbereitschaft.
Die Definition der "Gefährder" ist so breit angelegt, dass also selbst Aktivisten oder Regierungskritiker darunter fallen könnten. Dies geht so weit, dass sogar Beziehungen zu Schulkameraden, Nachbarn, Freunden, Verwandten oder Gefängnisgenossen untersucht werden. Darüber hinaus wird auf die wirtschaftliche Situation, auffällige psychologische Züge (wie "Charisma"), der Grad der direkten persönlichen Unterstützung, etwa durch die Familie, oder das allgemeine soziale Umfeld ausgewertet.
Eine dermaßen allgemein gehaltene Definition ermöglicht es - wie zuletzt auch die Novelle des Terrorismuspräventionsgesetzes 2009 - fast jeden beliebigen Bürger mundtot zu machen. Die "wirtschaftliche Situation" und das "allgemeine soziale Umfeld" wären perfekte Aufhänger, um speziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten regelrecht zu entmündigen.
Dass eine derartige Möglichkeit auch missbräuchlich ausgenutzt werden wird, darf seit der Inhaftierung von Tierschutzaktivisten unter dem Deckmantel eines Anti-Mafia-Paragraphen als gegeben angenommen werden.
Unter diesen Voraussetzungen würde eine Atmosphäre der Angst geschaffen, die unweigerlich zu einer Einschränkung der persönlichen Freiheiten des Einzelnen führen würde. Schon das Gutheißen einer Straftat oder ein "auffälliger psychologischer Zug" würde dazu führen können, Ziel von Ermittlungen zu werden - ein Alptraum für die Presse- und Meinungsfreiheit. Des weiteren würde es schon ausreichen, wenn der Nachbar oder ein Arbeitskollege ein Verdächtiger wäre, um selbst ins Fadenkreuz der Überwacher gelangen zu können. Dies könnte zu einer Kultur des Denunziantentums führen, wie es sie seit Jahrzehnten nicht mehr gab.
Der Vorschlag der EU trägt deutliche Spuren vergangener autoritärer Bemühungen, Andersdenkende auszugrenzen. Eine Polizei, die auf Basis einer "Abweichler-Datenbank" Entscheidungen trifft, wäre letztlich von vergangenen Institutionen wie der Stasi in der ehemaligen DDR oder der sowjetischen Geheimpolizei unter Stalin nur einen winzigen Schritt entfernt. Betrachtet man diese Entwicklung im Kontext des geplanten Überwachungsprojekts INDECT, so zeichnet sich ein verheerendes Bild für die freien Staaten Europas ab.
Es gibt auf nationaler und EU-weiter Ebene bereits Maßnahmen, welche verfassungsfeindliche Bewegungen beobachten und einschätzen können. Wir weisen daher das Argument des EU-Rats zurück, mit dieser neuen Datenbank gegen gewalttätige und demokratiefeindliche Organisationen vorgehen zu wollen.
Eine Datenbank, welche es sich zum Ziel setzt, das gesamte Volk auf auffälliges Verhalten hin zu überwachen, ist Gift für eine freie Gesellschaft und verheerend für eine Demokratie.
Wir, die Piratenpartei Österreichs, verweigern uns dieser Politik der Angst und fordern eine klare Abkehr von derartigen Projekten zur Überwachung der gesamten Bevölkerung. Eine Demokratie darf niemals zu Mitteln der Unterdrückung greifen, um den Status quo zu bewahren.
Quellen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-plant-Radikalisierungsdatei-1010297.html
http://www.statewatch.org/analyses/no-98-eu-surveillance-of-radicals.pdf
http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-rad-instrument-7984-add1-10.pdf
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st08/st08570.de10.pdf